Das Räumliche Leitbild als Grundlage
für Bebauungsplanung und Bauverfahren
Achtung neues Datum! Diskussionsrunde am 25.09., 19 Uhr
… am Beispiel des Blocks Schönaugürtel – Schönaugasse – Bahngleis – Neuholdaugasse. An diesem Block stoßen an Ost- und Westende subalterne Nutzungen auf Spätgründerzeit – Wohnnutzungen an Neuholdaugasse sowie Schönaugasse.
Das StROG 2010 hat die Aufgaben des Räumlichen Leitbilds (Teil 8 des Örtlichen Entwicklungskonzepts / ÜEK, STEK § 22(7)) in Form von Grundsätzen definiert. Daraus resultierte verpflichtend § 28(8), STEK 4.0 2013. Das Umsetzungsprozedere erweist sich als schwierig.
Studierendenarbeiten setzen sich anhand eines realen geplanten Bauvorhabens für den Block „KAISERLACK“ mit den Erfordernissen des räumlichen Leitbilds als Grundlage für Bebauungsplanung und Bauverfahren in Graz auseinander. Im Rahmen einer Ausstellung werden die Ergebnisse gezeigt: Planungsfestlegungen im Wege von sechs Plänen der „Grundzüge…“ im Maßstab von 1:1000 sowie ein Baumassenmodell im Maßstab 1:500. VertreterInnen aus Politik und Verwaltung werden zur Diskussion geladen.
Planung, Städtebau
Fabro, Felber ARGE
25.09., 19 Uhr: Diskussion zur Ausstellung im Governors Room des Café Kaiserfeld, Kaiserfeldgasse 19, 8010 Graz
Walter Felber:
+43 664 6412951